Aktuelles:

Mitglied werden

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.

3. Eine probeweise sowie Aufnahme für die Dauer von sechs Monaten ist möglich, sie entscheidet der 1. Vorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. Nach Ablauf gilt Satz 2, die Mitgliedsbeiträge sind im Falle einer dauerhaften Mitgliedschaft nach zu entrichten.

Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Höhe von € 12.- p.A. zu Beginn des Jagdjahres zu leisten.

Hinweis: Der Vorstand behält sich vor die Mitgliederbeiträge den Bedürfnissen des Vereins anzupassen.

Die Anmeldeformulare sind vollständig ausgefüllt an den Verein auf dem Postweg zurück zu senden.

Nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare werden bearbeitet!